AMB - allgemeine Mietbedingungen

Mietservice für Gartengeräte Pohl Pflanzen


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich, Begriffsbestimmung, Widerspruch gegen anderslautende AGB

  1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil aller Mietverträge, die der Kunde mit unserem Unternehmen abschließt. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Vornahme der geschuldeten Leistung als anerkannt.
  2. Definitionen:

    Verbraucher im Sinne dieser Mietbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    Unternehmer im Sinne dieser Mietbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    Kunden im Sinne dieser Mietbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

    3. Wir widersprechen ausdrücklich Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden, die von unseren Allgemeinen Mietbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages

  1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Geräten und Maschinen (im Folgenden „Mietgegenstand“) von uns an den Kunden für einen zeitlich befristeten Zeitraum.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Kunden oder durch die tatsächliche Übergabe des Mietgegenstandes von uns an den Kunden zustande. In dem Mietvertrag werden Inhalt und Umfang des Mietverhältnisses festgehalten, insbesondere die Kontaktdaten der Vertragsparteien, die Bezeichnung des Mietgegenstandes, die voraussichtliche Mietdauer, der Mietpreis sowie die Adresse des Einsatzortes des Mietgegenstandes.

§ 3 Übergabe des Mietgegenstandes; Gefahrübergang; verspätete Übergabe an den Kunden; begrenzter Verzugsschaden

  1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden erfolgt an dem Standort unserer Niederlassung. Damit obliegen allein dem Kunden die Vornahme des Transports des Mietgegenstandes und die damit verbundenen Kosten. Sollte mit dem Kunden ausnahmsweise die Anlieferung des Mietgegenstandes durch uns vereinbart werden, trägt der Kunde die mit der Anlieferung verbundenen Kosten.
  2. Bei der Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden nehmen wir eine Einweisung des Kunden zur korrekten Handhabung des Mietgegenstandes vor. Der Kunde erhält zudem, soweit vorhanden, eine Bedienungsanleitung ausgehändigt, die am Ende der Mietzeit mit dem Mietgegenstand zurückzugeben ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Übergabe des Mietgegenstandes durch Vorlage eines gültigen Personalausweises auszuweisen. Sollte für die Bedienung eines Mietgegenstands das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis Voraussetzung sein, ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, uns einen gültigen Führerschein vorzulegen.
  4. Wir übergeben den Mietgegenstand in einem einwandfreien, gereinigten, vollgetankten bzw. voll aufgeladenen und funktionsfähigen Zustand.
  5. Der Kunde erhält ein Übergabeprotokoll, in dem etwaige Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand schriftlich festgehalten werden.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung und des Verlustes des Mietgegenstandes geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Kunden über. Sollte im Ausnahmefall mit dem Kunden der Hin- und Rücktransport vereinbart werden, geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes mit dem Zeitpunkt der Versendung des Mietgegenstandes auf den Kunden über.
  7. Sollten wir mit der Übergabe des Mietgegenstandes in Verzug gelangen, so ist der Kunde zum Rücktritt von dem Vertrag erst dann berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes gesetzt hat. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden ist der Höhe nach begrenzt auf den täglichen Nettomietpreis. Das Recht zum Rücktritt des Kunden bleibt davon unberührt.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur für die vorgesehenen Arbeiten an dem vorgesehenen Ort einzusetzen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere – soweit vorhanden – Kraftstoff, Motoren- und Hydrauliköl sowie Wasserstände an Batterie und Kühlung zu kontrollieren. Schäden am Mietgegenstand, die durch die Missachtung der vorstehenden Regelung und Überwachungspflicht entstehen, hat der Kunden zu tragen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Eine Untervermietung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß und sicher aufzubewahren und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
  5. Wir sind berechtigt, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten den Mietgegenstand nach vorheriger Terminabsprache bei dem Kunden zu besichtigen und zu untersuchen bzw. dies durch einen Bevollmächtigten durchführen zu lassen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger behaupteter Ansprüche, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Mietverhältnis und unser Eigentum an dem Mietgegenstand hinzuweisen.
  7. Wir sind berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, falls der Kunde unsere vorgenannten Rechte gemäß Ziff. 6 dieses Paragraphen nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.

§ 5 Mangel des Mietgegenstandes; Schäden/Defekte; Ersatzleistungen

  1. Ein Mangel liegt vor, wenn der Mietgegenstand von dem Kunden nicht oder nur eingeschränkt so genutzt werden kann, wie es vertraglich vereinbart wurde.
  2. Wir haften für Mängel an dem Mietgegenstand nur bis zur Übergabe an den Kunden bzw. bis zum Versenden des Mietgegenstandes. Stellt sich bis zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an der Mietsache heraus, übernehmen wir die Mangelbeseitigung auf eigene Kosten. Stellen sich nachträglich Mängel heraus, die schon bei Übergabe vorhanden waren, übernehmen wir gleichfalls die Kosten der Mängelbeseitigung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sofort bei Übergabe zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort zu rügen. Unterlässt der Kunde diese Rüge bei offensichtlich erkennbaren Mängeln, gilt der Mietgegenstand als mängelfrei und vertragsgemäß.
  4. Zeigen sich während der Mietdauer Mängel an dem Mietgegenstand oder tritt ein Schaden oder ein Defekt auf, ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand nicht mehr zu nutzen und sofort stillzulegen. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, uns unverzüglich über den Mangel oder Schaden bzw. den Defekt zu informieren. Gleiches im Falle des Verlustes oder des Diebstahls des Mietgegenstandes.
  5. Bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand ist der Kunde verpflichtet, den Unfallort zu sichern, Erste Hilfe zu leisten, für Schadensminderung zu sorgen, uns unverzüglich zu informieren sowie die Polizei zu rufen.
  6. Bei Auftreten eines Mangels sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen für einen mangelfreien, gleichwertigen Ersatz zu sorgen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu reparieren.
  7. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn wir keinen mangelfreien, gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen oder die Mangelbeseitigung (Reparatur) zweimal fehlgeschlagen ist.

§ 6 Rückgabe des Mietgegenstandes

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes an dem Standort unserer Niederlassung. Dem Kunden obliegen die Vornahme des Rücktransports des Mietgegenstandes und die damit verbundenen Kosten. Sollte mit dem Kunden ausnahmsweise die Abholung des Mietgegenstandes durch uns vereinbart werden, trägt der Kunde die mit der Abholung verbundenen Kosten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt gereinigt, vollgetankt und in dem Zustand zurückgeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat. Sollte der Kunde diese Verpflichtungen nicht erfüllen, sind wir berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Reinigung bzw. das Volltanken in Rechnung zu stellen.
  3. Bei Rückgabe wird der Mietgegenstand auf Mängel und Schäden überprüft. Es wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, in dem etwaige Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand schriftlich festgehalten werden.
  4. Im Falle einer verspäteten Rückgabe der Mietsache ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der verlängerten Mietdauer zu zahlen (vgl. § 7 (1)).

§ 7 Verlängerung der Mietdauer

  1. Sollte der Kunde eine Verlängerung der Mietdauer wünschen, ist er verpflichtet, dies spätestens 24 Stunden vor dem Rückgabetermin mit uns telefonisch oder per E-Mail abzustimmen. Sollten wir einer Verlängerung der Mietdauer zustimmen, bestimmen sich die Kosten der verlängerten Mietdauer nach unserer aktuellen Preisliste.

§ 8 Vorbestellung und Reservierung eines Mietgegenstandes

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei uns vorab Mietgegenstände telefonisch oder per E-Mail zu reservieren. Der Mietgegenstand, der Abholtermin und der Zeitraum der Reservierung werden beim Vertragsschluss schriftlich festgehalten.
  2. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin die Reservierung kostenlos zu stornieren. Sollte die Stornierung kurzfristiger vor dem vereinbarten Abholtermin erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, uns einen Schadensersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Mietzinses zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dieser Schaden nicht oder wesentlich geringer ausgefallen ist
  3. Falls der Kunde den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt, ist der Kunde zur Zahlung des vollständigen Mietzinses verpflichtet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Zahlungsbedingungen; Sicherheitsleistung (Kaution)

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns für die Überlassung des Mitgegenstandes den vereinbarten Mietzins ohne Abzug zu zahlen, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste. Soweit nicht anders angegeben, können Rabattaktionen, wie z. B. der Rabatt über unsere Kundenkarte (3%), nicht auf Mietverträge nach diese Allgemeinen Mietbedingungen angewendet werden.
  3. Unter Tagespreisen werden 24 Stunden verstanden, was bedeutet, dass ein Mietgegenstand, der für einen Tag vermietet wird, spätestens am Folgetag zum selben Zeitpunkt zurückzugeben ist (z. B.: Abholung um 15 Uhr, Rückgabe am Folgetag bis spätestens um 15 Uhr). Bei Wochenend- und Wochentarifen gilt diese Regelung sinngemäß für 72 Stunden bzw. 168 Stunden.
  4. Der Kunde kann den Mietzins im Voraus oder bei Rückgabe in bar, mit EC-Karte oder auf Rechnung bezahlen. Im Falle einer verspäteten Zahlung sind wir berechtigt, in Übereinstimmung mit den rechtlichen Regelungen Verzugszinsen geltend zu machen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Sicherheit (Kaution) zu übergeben. Diese Sicherheit erhält der Kunde nach Beendigung – vorbehaltlich einer Verrechnung mit Forderungen von uns – zurück.
  6. Die Höhe der Kaution bestimmt sich nach dem Wert des Mietgegenstandes und der vereinbarten Mietdauer. Wir sind berechtigt, bei einer Verlängerung der Mietdauer von dem Kunden die Leistung einer erhöhten Kaution zu verlangen.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, von sich aus die Kaution mit unseren Ansprüchen auf Zahlung des Mietzinses oder eines Schadensersatzbetrages zu verrechnen.
  8. Wir sind berechtigt, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution mit offenen Zahlungsansprüchen, die wir gegenüber dem Kunden haben, zu verrechnen.
  9. Sollte der Kunde die Kaution nicht erbringen bzw. im Falle einer verlängerten Mietdauer keine erhöhte Kaution leisten, sind wir berechtigt, von dem Mietvertrag zurückzutreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, gegenüber dem Kunden Schadensersatz zu verlangen.

§ 10 Unsere Haftung; Haftungsbeschränkung

  1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Paragraphen gelten nicht:
    - bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
    - im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
    - im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
    - bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
    - bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Paragraphen vorliegt, ist die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen bei Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.

§ 11 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für sämtliche während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden, die am Mietgegenstand durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dies beinhaltet auch den schuldhaft verursachen Verlust, Diebstahl oder Untergang des Mietgegenstandes.
  2. Sollte der Kunde uns einen beschädigten Mietgegenstand zurückgeben, haftet der Kunde nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Mietgegenstand während der Reparaturzeit von uns nicht vermietet werden kann. Die Höhe bemisst sich nach der aktuellen Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Sollte der Schaden von unserer Versicherung gedeckt sein, haftet der Kunde in Höhe der von uns zu leistenden Selbstbeteiligung und zusätzlich in Höhe einer etwaigen Höherstufung in der Versicherungssumme. Für den darüber hinausgehenden Schaden haftet der Kunde zusätzlich, soweit ein Fall nach Abs. 1 dieses Paragraphen vorliegt.
  4. Der Kunde haftet des Weiteren für sämtliche während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden, die am Mietgegenstand durch schuldhafte Nichtbeachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen verursacht werden. Etwaige Bußgelder an uns sind vom Kunden zu erstatten.
  5. Der Kunde ist allein für die sichere Beförderung und die Ladungssicherung des Mietgegenstandes verantwortlich. Daran ändert sich auch nichts, wenn wir bzw. ein Mitarbeiter von uns aus Kulanz beim Be- oder Entladen behilflich ist. Es besteht von uns keine Verpflichtung, den Kunden auf eine nicht ausreichende Ladungssicherung hinzuweisen.

§ 12 Kündigung

  1. Der von uns mit dem Kunden abgeschlossener Mietvertrag, der über eine bestimmte Zeit läuft, ist für beide Vertragsparteien bindend. Ein ordentliches Kündigungsrecht steht keiner Vertragspartei zu. Der Ausspruch einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein von uns mit dem Kunden abgeschlossener Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschossen wurde, kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Werktagen gekündigt werden.
  3. Ungeachtet dessen sind wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn
    - der Kunde den Mietgegenstand oder Teile hiervon nicht vertragsgemäß verwendet oder
    - den Mietgegenstand untervermietet oder einem Dritte unberechtigt zur Verfügung stellt oder
    - den Mietgegenstand an einen anderen als den vereinbarten Ort bringt oder
    - der Kunde mit der Zahlung der vollen Mietkaution in Verzug ist.
  4. Die gesetzlichen Kündigungsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
  5. Jede Kündigungserklärung hat schriftlich (per E-Mail genügt) zu erfolgen.

§ 13 Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts

  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Force Majeure / höhere Gewalt, Lieferpflichten, vorübergehende und dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse

  1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (z. B. die Atemswegserkrankung COVID-19), Streik, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und Aussperrungen in dem jeweiligen Unternehmen der betroffenen Vertragspartei werden von dieser Klausel nicht erfasst.
  2. Die betroffene Vertragspartei wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Umstände (vgl. Abs. 1 dieses Paragraphen)
  3. a) die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
  4. b) die Leistung bzw. Lieferung für die betroffene Partei einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei steht. Bei der Bestimmung der der betroffenen Partei zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
  5. c) die betroffene Partei die Leistung persönlich zu erbringen hat und diese Leistung der betroffenen Partei unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
  6. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat die andere Vertragspartei im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Dauern die unter Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Ereignisse ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist die andere Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  8. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch die andere Vertragspartei ist bei Vorliegen von Ereignissen höherer Gewalt nach Abs. 1 dieses Paragraphen vollständig ausgeschlossen.
  9. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
  10. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Pohl Pflanzen e.K., 93497 Willmering
Stand 03/2021

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